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Verhinderungspflege: Entlastung für pflegende Angehörige

Autorenbild: Gardé Ambulanter Pflegedienst GmbHGardé Ambulanter Pflegedienst GmbH

Die Verhinderungspflege ist eine essenzielle Unterstützung für pflegende Angehörige, die eine Auszeit benötigen. Ob zu Hause oder in unseren betreuten Wohngemeinschaften – bei der Gardé Ambulanter Pflegedienst GmbH finden Sie die ideale Lösung. Erfahren Sie alles über die Voraussetzungen, Leistungen und Vorteile.


 

Was ist Verhinderungspflege?

Die Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegekasse, die in Anspruch genommen werden kann, wenn eine pflegende Person ausfällt – z. B. aufgrund von Krankheit, Urlaub oder anderen Gründen. Eine Ersatzpflege wird dann organisiert, um die Betreuung des Pflegebedürftigen sicherzustellen.


Leistungen der Verhinderungspflege

  • Pflege zu Hause: Übernahme der Betreuung durch professionelle Pflegekräfte.

  • Pflege in Wohngemeinschaften: Temporäre Unterbringung in unseren betreuten Wohngemeinschaften.

  • Hauswirtschaftliche Unterstützung: Kochen, Einkaufen und Haushaltsführung.

  • Individuelle Betreuung: Freizeitgestaltung und soziale Unterstützung.




 

Wer hat Anspruch auf Verhinderungspflege?

Verhinderungspflege kann beantragt werden, wenn:

  1. Der Pflegebedürftige mindestens Pflegegrad 2 hat.

  2. Die Pflegeperson die Pflege mindestens sechs Monate übernommen hat.

  3. Die Pflegeperson vorübergehend verhindert ist, z. B. durch Krankheit oder Urlaub.

Wichtig: Die Pflegekasse übernimmt bis zu 2.418 € pro Jahr für Verhinderungspflege – abhängig vom individuellen Anspruch und Pflegeaufwand.




 

Verhinderungspflege zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft

Die Gardé Ambulanter Pflegedienst GmbH bietet Verhinderungspflege in zwei Varianten:


1. Verhinderungspflege zu Hause

Pflegekräfte übernehmen die Betreuung direkt im vertrauten Umfeld des Pflegebedürftigen. So bleibt die gewohnte Umgebung erhalten, und der Alltag kann möglichst normal weitergeführt werden.




2. Verhinderungspflege in unseren Wohngemeinschaften

Alternativ können Pflegebedürftige temporär in unsere betreuten Wohngemeinschaften ziehen. Dort erhalten sie eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung in einer familiären Atmosphäre.





 

Wie wird Verhinderungspflege beantragt?

1. Voraussetzungen prüfen

Stellen Sie sicher, dass die Voraussetzungen für Verhinderungspflege erfüllt sind: Pflegegrad 2 oder höher und eine Pflegezeit von mindestens sechs Monaten.


2. Antrag bei der Pflegekasse stellen

Reichen Sie den Antrag auf Verhinderungspflege bei der Pflegekasse ein. Bei Unsicherheiten unterstützt Sie die Gardé Ambulanter Pflegedienst GmbH gerne.


3. Pflege organisieren

Wir übernehmen die Betreuung – ob zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft. Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung.





 

Vorteile der Verhinderungspflege


  • Entlastung für Angehörige: Zeit für Erholung, ohne die Pflege zu vernachlässigen.

  • Professionelle Betreuung: Examinierte Pflegefachkräfte übernehmen die Versorgung.

  • Flexibilität: Wählen Sie zwischen häuslicher Pflege oder Betreuung in einer Wohngemeinschaft.






 

Häufige Fragen zur Verhinderungspflege

Wie lange kann Verhinderungspflege genutzt werden?

Die Pflegekasse übernimmt bis zu 6 Wochen Verhinderungspflege pro Jahr.

Was kostet Verhinderungspflege?

Muss die Pflegeperson Angehöriger sein?





 

Jetzt Verhinderungspflege bei der Gardé Ambulanter Pflegedienst GmbH beantragen!

Brauchen Sie Unterstützung bei der Pflege eines Angehörigen? Ob zu Hause oder in unseren betreuten Wohngemeinschaften – wir sind für Sie da. Nutzen Sie die Vorteile der Verhinderungspflege und gönnen Sie sich eine wohlverdiente Pause.




13 Ansichten1 Kommentar

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1 Comment

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Maria
Jan 14
Rated 5 out of 5 stars.

Klasse!

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